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Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering Hotel Fürstenhof

1. Geltungsbereich

a) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der Hotel Fürstenhof Leipzig Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend als „Hotel Fürstenhof“ bezeichnet) und dem Auftraggeber (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) über die Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen (einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen) durch Hotel Fürstenhof bei Veranstaltungen des Kunden, insbesondere Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc..

b) Individualabreden im Veranstaltungsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabrede in den Vertragstext aufzunehmen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

a) Die Beauftragung von Hotel Fürstenhof mit der Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen wird mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstaltungsvertrages durch beide Parteien bindend. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Veranstaltungsvertrag durch Hotel Fürstenhof.

b) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die vom Kunden beauftragte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Hotel Fürstenhof zu gefährden droht, so kann Hotel Fürstenhof den Vertrag einseitig beenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Hotel Fürstenhof über den wahren Zweck der Veranstaltung bei der Beauftragung durch den Kunden nicht ausreichend oder wahrheitsgemäß informiert wurde.

3. Wesentliche Leistungen von Hotel Fürstenhof

a) Art und Umfang der von Hotel Fürstenhof zu erbringenden Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Veranstaltungsvertrag. Soweit darüber hinaus keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, erbringt Hotel Fürstenhof folgende Leistungen:

aa) Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken

Die Herstellung und Abgabe von Speisen und Getränken umfasst insbesondere die sach- und fachgerechte Herstellung von Speisen und ggf. Getränken durch Servicepersonal.

bb) Service und Bedienung

Service und Bedienung umfasst die Stellung von Servicepersonal im Rahmen der Erforderlichkeit. Diesbezüglich obliegt die Disposition Hotel Fürstenhof, soweit zwischen den Parteien nicht anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

cc) Leistungsumfang

Die Leistungen von Hotel Fürstenhof umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon aus genommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. Hotel Fürstenhof ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Kunde.

b) Sämtliches von Hotel Fürstenhof eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von Hotel Fürstenhof.

c) Alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen und von Hotel Fürstenhof angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum der Hotel Fürstenhof und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an Hotel Fürstenhof zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Kunden in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

d) Hotel Fürstenhof ist nach besten Kräften bemüht, auch kurzfristige Leistungsergänzungen bzw. -erweiterungen zu erfüllen. Sofern nicht ausdrücklich zugesagt, ist Hotel Fürstenhof nicht verpflichtet, Ergänzungs- und Erweiterungswünsche in Bezug auf die beauftragten Leistungen, die in den letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn geäußert werden, zu erbringen.

e) Hotel Fürstenhof ist es gestattet, die Ausführung des Auftrags an Subunternehmer zu übertragen.

4. Sonstige Leistungen von Hotel Fürstenhof

a) Weitergehende Leistungen durch Hotel Fürstenhof im Hinblick auf Dekoration und sonstiger technischer Ausstattung (z.B. Lichttechnik, Beschallungsanlagen etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

b) Sofern der Kunde technisches Gerät und Dekorationen selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte einbringt, ist er für den ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Auf- und Abbau verantwortlich. Kosten die hierdurch entstehen sind vom Kunden zu tragen.

5. Vergütung

a) Die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

b) Auf die vereinbarte Vergütung zuzüglich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer ist eine Vorauszahlung von mindestens 100 % zu leisten. Der Zahlungseingang hat spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf das folgende Konto der Hotel Fürstenhof zu erfolgen:

Bankverbindung: Stadt- und Kreissparkasse Leipzig

IBAN: DE91 8605 5592 1090 2035 90 | BIC: WELADE8LXXX

 

der Vorauszahlungsbetrag nicht innerhalb der vorgenannten Frist auf dem Konto der Hotel Fürstenhof eingegangen sein, so wird Hotel Fürstenhof dem Kunden eine schriftliche Nachfrist von 4 Werktagen ab Fristablauf setzten. Wird der Vorauszahlungsbetrag auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bezahlt, so kann Hotel Fürstenhof den Vertrag einseitig beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kunde. Hotel Fürstenhof hat ferner einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.

c) Hotel Fürstenhof rechnet innerhalb von 8 Werktagen nach Beendigung der Veranstaltung über die Veranstaltung gegenüber dem Kunden ab. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

d) Soweit eine Pauschale pro Teilnehmer für die Erbringung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistung vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, Hotel Fürstenhof die Anzahl der tatsächlich erschienenen Teilnehmer unverzüglich bis zur Beendigung der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Soweit die Anzahl der tatsächlich erschienenen Teilnehmer die Anzahl der vereinbarten Teilnehmer übersteigt, findet eine Anpassung der vereinbarten Pauschale im Verhältnis der tatsächlich Erschienenen zu den vereinbarten Teilnehmerzahlen statt.

e) Soweit im Hinblick auf die Vergütung vereinbart wurde, dass neben der Erbringung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistung, zusätzlich noch weitergehende Leistungen (z.B. Lichttechnik, Beschallungsanlagen etc.) ganz oder teilweise von Hotel Fürstenhof an den Kunden weiterbelastet werden, ist Hotel Fürstenhof verpflichtet, zum Nachweis der angefallenen Kosten die Rechnungen der entsprechenden Leistungen bzw. Leistungserbringer vorzulegen.

f) In Fällen höherer Gewalt, durch welche die gegenseitige Leistungserbringung unmöglich gemacht wird, sind beide Parteien für die Dauer der Leistungsstörung von der Erbringung der Leistungspflichten befreit. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der Kunde. Hotel Fürstenhof hat ferner einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.

6. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)

a) Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält Hotel Fürstenhof bei Bekanntgabe des Ausfalls: 

  • Bei Verträgen, die eine Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie temporäre Bauten zum Gegenstand haben: ab Vertragsabschluss bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%,
    ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Vergütung.

     

  • Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Personal, Speisen und 
    Veranstaltungsequipment (Technik und Non Food Equipment) zum 
    Gegenstand haben: ab Vertragsabschluss bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10%, zwischen 30 und 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%, zwischen 14 und 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%, zwischen 7 und 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%,
    ab 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Vergütung.

     

  • Bei Verträgen, die die Lieferung von Getränken zum Gegenstand haben: ab Vertragsabschluss bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10%, zwischen 14 und 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%, zwischen 7 und 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 30%, ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50%  der vereinbarten Vergütung.

Soweit der Kunde nachweist, dass tatsächlich ein niedrigerer oder gar kein Schaden für Hotel Fürstenhof entstanden ist, ist der jeweils tatsächlich entstandene Schaden als Schadensersatz zu leisten. Hotel Fürstenhof ist ebenfalls berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden höher ist als die vereinbarte Pauschalierung. In diesem Fall ist der tatsächlich entstandene Schaden vom Kunden zu ersetzen.

b) Hotel Fürstenhof ist berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn

  • der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht erbringt;

  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird

Ziffer 2 b) bleibt hiervon unberührt.

Soweit Hotel Fürstenhof von den vorgenannten Rücktrittsrechten Gebrauch macht, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Hotel Fürstenhof durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen. 

7. Änderung der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

a) Der Kunde verpflichtet sich, Hotel Fürstenhof bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die garantierte Teilnehmerzahl für die Bewirtung schriftlich mitzuteilen. Die Zahl bildet die Abrechnungsgrundlage. Eine Unterschreitung der gemeldeten Zahl bleibt unberücksichtigt; eine Anpassung der Vergütung erfolgt nicht.

b) Im Falle der Überschreitung der Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

c) Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Hotel Fürstenhof berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.

d) Verschieben sich die vereinbarten Zeiten hinsichtlich des Beginns oder des Endes der Veranstaltung und stimmt Hotel Fürstenhof diesen zu, so kann Hotel Fürstenhof die zusätzliche Leistungsbereitschaft dem Kunden in Rechnung stellen, es sei denn, Hotel Fürstenhof trifft daran ein Verschulden.

8. Gewährleistung, Haftung, Versicherung

a) Hotel Fürstenhof führt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch. Hotel Fürstenhof haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Absatzes nichts anderes ergibt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hotel Fürstenhof auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden und begrenzt der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Freiheit und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden, welche durch arglistiges Verhalten verursacht wurden oder soweit Hotel Fürstenhof eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Hotel Fürstenhof. 

b) Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung hat der Kunde nach Aufforderung durch Hotel Fürstenhof die vereinbarten Leistungen hinsichtlich Qualität und Quantität zusammen zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt nachfolgende Ziffer 8e). Nach Prüfung und Übernahme der Speisen und Getränke geht die Gefahr auf den Kunden über.    

c) Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch die Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Kunden verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Kunden, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Hotel Fürstenhof kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.

d) Hotel Fürstenhof unterhält im Hinblick auf die vereinbarte Erbringung von gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, die mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall vorsieht:

5.000.000,- EUR   für Personen- und/oder Sachschäden

100.000,- EUR   für Vermögensschäden

e) Beanstandungen sind vom Kunden der Hotel Fürstenhof unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Beanstandungen während der Veranstaltung mündlich mitgeteilt, so hat der Verantwortliche von Hotel Fürstenhof diese vor Ort schriftlich aufzunehmen und sich gegenzeichnen zu lassen. Dies entbindet den Kunden nicht von der nachträglichen schriftlichen Meldung. Kommt der Kunde dieser Beanstandungspflicht nicht innerhalb einer Frist von vier Werktagen ordnungsgemäß nach und können die beanstandeten Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln oder Beanstandungen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche gegen Hotel Fürstenhof hergeleitet werden. Dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Hotel Fürstenhof.

f) Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Er kann eine der Minderung entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach fruchtlosem Abhilfeverlangen die vereinbarte Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wurde.

9. Sonstiges

a) Soweit Hotel Fürstenhof für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Hotel Fürstenhof im Namen und auf Rechnung des Kunden. Gleiches gilt für das Engagement von Künstlern, Schaustellern, Musikern etc. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der besorgten Einrichtungen und stellt Hotel Fürstenhof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen bzw. dem Engagement der Personen frei. Dies gilt nicht, soweit Hotel Fürstenhof in diesem Zusammenhang grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht. 

b) Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Der Kunde hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietungen und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung behördlicher Auflagen (z. B. Sperrstunde) sowie für gesetzliche Bestimmungen (z. B. Nachtruhe).

c) Der Kunde darf Namen und Markenzeichen der Hotel Fürstenhof im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hotel Fürstenhof nutzen.

d) Die anfallenden und nachweisbaren Kosten und Gebühren, z.B. für Zolldeklaration und -abfertigung, Luftfracht und Landtransport, Einfuhrpapiere, Veterinärzeugnisse, Pro-forma-Rechnung, Pflanzenschutzzeugnis, Personalkosten wie Hotelunterkunft, Spesen, Stundensätze, Gebühren für Visum, Impfungen, Transfer vor Ort, gehen zu Lasten des Kunden. Die Zollfreigabe von Waren hat der Kunde selbst herbeizuführen.

 

10. Schlussbestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages samt seinen Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

b) Sollte eine Bestimmung in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

c) Für diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hotel Fürstenhof und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

d) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist – soweit beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind – Leipzig ausschließlicher Gerichtssta

 

Stand 01.01.2020

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